Projektförderung

Ein Projekt sollte nicht nur gewollt werden, weil eine entsprechende Förderung möglich ist. Jedes Vorhaben lebt von der Motivation der Initiatoren, nicht von der Aussicht, Fremdmittel zu binden. Viele Projektideen sind jedoch ohne finanzielle Förderung nicht zu realisieren.

Die wichtigste Richtlinie für Projekte im ländlichen Raum ist die ZILE-Richtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung), die von der GLL betreut wird. Hiermit werden wesentliche Teile des Niedersächsischen PROFIL-Programms umgesetzt, mit dem Förderbedingungen für den EU-Fond ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) gegeben werden.

ZILE - Förderung

Aus ZILE können Projekte in verschiedenen Bereichen gefördert werden, wie z.B.:

  • Diversifizierung
  • ländlicher Tourismus
  • Grundversorgung
  • Dorferneuerung / Dorfentwicklung
  • Kultur

Auch das Regionalmanagement und die Erstellung des ILEK werden aus ZILE gefördert. Mehr zu ZILE finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML):

EFRE und ESF

Mitunter kommen auch andere Richtlinien und Programme für eine Förderung in Betracht, auch aus den beiden EU-Strukturfonds ESF und EFRE.

 

Projektförderung ist individuell. Da jedes Projekt seine eigenen spezifischen Merkmale aufweist, muss in der Regel auch nach spezifischen Fördermöglichkeiten gesucht werden. Dazu steht Ihnen mit MCON ein erfahrener Partner in der EU-Förderung zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen unseres Auftrages darin, geeignete Finanzierungsmöglichkeiten zu erschießen.

 

 

Sie sind hier:  Projektförderung  >